|


Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer
Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur
Erhaltung und Entwicklung ihrer Fachkenntnisse notwendig ist. Der Förderung der Fortbildungspflicht
und ihres Nachweises dient insb. das Fortbildungszertifikat der Kammer, welches auf Grundlage der
in der „(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ enthaltenen Vorschriften
jedem Arzt/jeder Ärztin auf deren Antrag nach Maßgabe der Erfüllung der geregelten
Voraussetzungen erteilt wird (www.bundesaerztekammer.de).
Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Barcode-Etiketten oder
Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) mit!
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer wird ausgestellt, wenn die/der approbierte
Ärztin/Arzt in max. 3 Jahren mind. 150 Fort bildungspunkte erworben und dokumentiert sowie
einen Antrag auf Ausstellung bei der Landesärztekammer gestellt hat. Sowohl Frist als auch
Punkteanzahl können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse
pauschal - oder wie im vorliegenden Fall des Herbst-Seminar-Kongresses - nach vorab erfolgter
Einzelbewertung der Kongressteile entsprechend Kategorie A oder C: Hauptvorträge nach Kat. A
‘Frontalvorträge und Diskussion‘ (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d); Seminare unter ärztlicher Leitung
nach Kat. A bzw. C (‘Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen‘, 1 Pkt./FBE, max. 24 Teilnehmer).Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer der
Psycholog. Psychotherapeuten und Kinder- u. -Jugendl.psychotherapeuten
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz besteht für die KV-zugelassenen Psycholog. Psychotherapeuten
u. Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. (Details: www.psychotherapeutenkammer-
bayern.de)
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landeskammer wird auf Antrag erteilt, wenn das Mitglied
in fünf Jahren mind. 250 Punkte auf der Basis von Fortbildungseinheiten (FE) für anerkannte
Fortbildungsveranstaltungen erworben und nachgewiesen hat.
Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse
Für Teilnahme an Seminaren und Kongressen werden 1 Pkt / FE, max. 8 Punkte pro Tag vergeben.Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer
(Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden u.a.)
Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbereich ist es notwendig,
dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in
Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach §124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden... Mit Inkrafttreten
des GMG am 1.1.04 wurde die Fortbildung ausdrücklich der Regelungskompetenz der
Empfehlungspartner (vgl. §125 Abs.1 SGB V) zugeordnet. Mit diesem Fortbildungskonzept wird die
Fortbildung durch konkrete Rahmenbedingungen strukturiert und eine regelmäßige Fortbildung festgelegt.
Die Fortbildungsverpflichtung verlangt 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, wovon möglichst 15
Punkte pro Jahr erarbeitet werden sollen. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von
45 Minuten, max. 10 Punkte bringt ein ganzer Fortbildungstag.
Die Fortbildungspflicht richtet sich an jeden Praxisbesitzer und fachlichen Leiter einer Einrichtung mit
eigener gültigen Kassenzulassung unabhängig von der Gesellschaftsform der Einrichtung. Sie gilt
nicht für angestellte oder freie Mitarbeiter einer Praxis. Gleichwohl sollen (!) sich nach den geltenden
Rahmenempfehlungen Mitarbeiter mindestens alle zwei Jahre fachspezifisch fort- oder weiterbilden.
| |
|
|