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Deutsche Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V., München
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Die Fortbildung soll sich dabei auf alle medizinischen Fachrichtungen in ausgewogener Weise erstrecken. Ärztliche Fortbildung umfasst auch die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen. Die ärztliche Fortbildung schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Medizin ein. Bundeseinheitliche Vorgaben zum angemessenen Umfang der Fortbildung sind zu beachten. (Details: www.bundesaerztekammer.de)
Hauptvorträge n. Kat. A “Frontalvorträge u. Diskussion” (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d)
Seminare mit ärztlichen Seminarleitern nach Kat. A bzw. C (konzeptionell Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen, 1 Pkt./FBE, max. 24 Teiln.).
Oster-Seminar-Kongress 2023 - Zertifizierung
Zertifizierung
Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer
Fortbildung der Ärzte und Ärztinnen dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen Kompetenz. Durch die Fortbildung soll unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und neuer medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie vermittelt werden. Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten umfassen.Die Fortbildung soll sich dabei auf alle medizinischen Fachrichtungen in ausgewogener Weise erstrecken. Ärztliche Fortbildung umfasst auch die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen. Die ärztliche Fortbildung schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Medizin ein. Bundeseinheitliche Vorgaben zum angemessenen Umfang der Fortbildung sind zu beachten. (Details: www.bundesaerztekammer.de)
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates
Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird den bei der Bayerischen Landesärztekammer gemeldeten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt, wenn in max. drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und anhand der Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen wurden. (Nach dieser Richtlinie werden auch Bescheinigungen im Hinblick auf §§ 95 d, 137 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ausgestellt, wenn in fünf Jahren mind. 250 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert wurden.) Sind Sie bei einer anderen als der Bayerischen Landesärztekammer gemeldet, informieren Sie sich bitte dort über die für Sie zutreffenden Regelungen.Vergabe von Fortbildungspunkten für Kongresse
pauschal oder - wie im vorliegenden Fall des Oster-Seminar-Kongresses - nach vorab erfolgter Einzelbewertung der Kongressteile entsprechend Kategorie A oder C:Hauptvorträge n. Kat. A “Frontalvorträge u. Diskussion” (1 Pkt./FBE à 45min., max. 8/d)
Seminare mit ärztlichen Seminarleitern nach Kat. A bzw. C (konzeptionell Beteiligung jedes Teilnehmers vorgesehen, 1 Pkt./FBE, max. 24 Teiln.).