Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung in jedem Fall die Rechnungsnummer(n), ggfs. Seminarnummer(n) sowie Ihren Namen an. Siehe auch „Informationen zur Anmeldung“.
Eine Quarantäne nach Rückkehr vom Kongress ist kaum zumutbar. Die Akademie verzichtet daher auf jegliche Bearbeitungsgebühren bei kurzfristigen Abmeldungen vom Präsenzkongress, wenn im Bundesland des Kongressteilnehmers zum Zeitpunkt des Kongressbeginns nach Rückkehr eine Quarantäne angeordnet ist.
Unberührt von dieser Regelung bleibt das Recht des Teilnehmers nachzuweisen, dass der Deutschen Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt es der Deutschen Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V. unbenommen, einen ihr über die in Abs. 1 bestimmte Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Oster-Seminar-Kongresss 2021 - Allgemeine Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Kongress und ggfs. Seminaren soll bis 4 Wochen vor Beginn des Kongresses schriftlich erfolgen. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse der Teilnehmer. Jeder Kongressteilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gilt. Die Kongressgebühren sind, unabhängig von den Leistungen Dritter, vom Teilnehmer innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt zu bezahlen, soweit dies in der Anmeldebestätigung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung in jedem Fall die Rechnungsnummer(n), ggfs. Seminarnummer(n) sowie Ihren Namen an. Siehe auch „Informationen zur Anmeldung“.
Absage
Die Deutsche Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V. ist berechtigt, jederzeit Seminare bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Seminaren besteht nicht. Im Falle einer Absage durch die Deutsche Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V. ist sie zur Erstattung der ggfs. für das abgesagte Seminar bereits bezahlten Seminargebühren verpflichtet. Ein weitergehender Anspruch des Seminarteilnehmers ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Referenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine evtl. Seminarabsage seitens der Deutschen Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V. erfolgt spätestens 3 Wochen vor Kongressbeginn.Abmeldung
Eine Abmeldung vor Versand der Anmeldebestätigung ist kostenfrei. Bei jeder Abmeldung nach Versand der Anmeldebestätigung bis zwei Wochen vor Kongressbeginn wird die Teilnahmegebühr abzgl. € 25,- Bearbeitungsgebühr zurückerstattet bzw. € 25,- in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt nach dem 24. Juni 2021 werden 50% der Teilnehmergebühren (mind. aber € 50,-) einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Bei Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung bis spätestens 30. Juni 2021 werden die gesamten Teilnahmegebühren einbehalten bzw. in Rechnung gestellt. Diese Gebühren werden jeweils pro Seminar bzw. den Kongress erhoben. Jede Abmeldung bedarf der Schriftform.Eine Quarantäne nach Rückkehr vom Kongress ist kaum zumutbar. Die Akademie verzichtet daher auf jegliche Bearbeitungsgebühren bei kurzfristigen Abmeldungen vom Präsenzkongress, wenn im Bundesland des Kongressteilnehmers zum Zeitpunkt des Kongressbeginns nach Rückkehr eine Quarantäne angeordnet ist.
Unberührt von dieser Regelung bleibt das Recht des Teilnehmers nachzuweisen, dass der Deutschen Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt es der Deutschen Akademie für Entwicklungsförderung und Gesundheit des Kindes und Jugendlichen e.V. unbenommen, einen ihr über die in Abs. 1 bestimmte Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.